Im garantierten Festpreis sind folgende Leistungen enthalten:

1. Architektenplanung
Das erfahrene Architekten- und Ingenieurteam entwirft das von Ihnen gewünschte individuelle OPTA Massivhaus.

 

2. Technische Regelungen
Unser qualifiziertes Ingenieurteam entwickelt Ihr OPTA Massivhaus gemäß dem „Stand der Technik“ bei Auftragsunterzeichnung.

Wärmeschutz:
Ihr Haus erfüllt die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), wenn nichts anderes vereinbart ist.

Schallschutz:
Für den Schallschutz gegenüber Außenlärm erfüllt Ihr OPTA Massivhaus die Schallschutzklasse IV nach DIN 4109.
Der Schallschutz innerhalb des Hauses erfüllt die Empfehlungen für normalen Schallschutz nach Beiblatt 2 zur DIN 4109.
Bei Schallschutz zwischen Reihen- und Doppelhäusern erfüllt Ihr OPTA Massivhaus gegenüber dem Nachbarhaus die Anforderungen der DIN 4109.

 

3. Planfertigungen, Berechnungen, Nachweise, Anträge
Ihr OPTA Baupartner erstellt für Sie folgende Genehmigungsunterlagen – soweit behördlich gefordert, einschließlich der benötigten Vervielfältigungen:

  • Eingabepläne
  • Baubeschreibung gemäß behördlicher Vorschrift statische Berechnung
  • Entwässerungspläne
  • Flächen- und Kubaturberechnungen
  • Energiebedarfsberechnung nach EnEV
  • Antrag auf Abbruchgenehmigung für ggf. auf dem Grundstück stehende Altbauten

Sie erhalten Ihren Vertragsplan im Maßstab 1:100 als verbindlichen Bestandteil des Vertrages. Für die Finanzierung Ihres Hauses stehen Ihrer Bank auf Wunsch drei Plansätze (Maßstab 1:100) sowie Flächen- und Kubaturberechnungen zur Verfügung.

 

4. Behördengänge
Durch den ständigen Kontakt mit den für Ihr Bauvorhaben zuständigen Genehmigungsbehörden erreicht Ihr OPTA Baupartner eine rasche Erteilung der Baugenehmigung.

 

5. Technische Vorarbeiten
Parallel zum Baugenehmigungsverfahren treffen die Bautechniker Ihres OPTA Baupartners alle notwendigen technischen Vorbereitungen zur Durchführung Ihres Bauvorhabens. Nach Erteilung der rechtskräftigen Baugenehmigung bzw. der Baufreigabe werden alle Bauleistungen entsprechend dieser Baubeschreibung nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt.

 

6. Bauleitung
Der Bauleiter betreut Ihren Bau vom ersten Aushub bis zur Schlüsselübergabe. Er koordiniert und kontrolliert die Handwerker und nimmt die Bauleistungen ab. Er ist Ihr persönlicher Ansprechpartner während der gesamten Bauzeit.

 

7. Versicherungen
Im Festpreis enthalten ist eine Baubetreuer-Haftpflichtversicherung. Diese schützt – bis zum Tag der Übergabe – vor Haftpflichtansprüchen Dritter. Eine zusätzlich abgeschlossene Bauleistungsversicherung rundet das Servicepaket ab.

 

8. Abnahme
Nach Fertigstellung Ihres Hauses führt der Bauleiter mit Ihnen eine ausführliche Abnahmebegehung durch. Danach übergibt Ihnen Ihr OPTA Baupartner die Schlüssel für Ihr Haus.

 

9. Garantie und Gewährleistung
Dem Vertrag liegt die VOB/B (Verdingungsordnung für Bauleistungen) zugrunde. Für etwaige Gewährleistungsansprüche ist der OPTA Baupartner Ihr Ansprechpartner.
Bei der Schlüsselübergabe erhalten Sie eine Gewährleistungsurkunde als Beleg für die Bauqualität.

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